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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(WOHNRAUMANBIETER)

  1. Das Onlineportal Kurzzeitwohnen.com, das von der Kurzzeitwohnen GmbH betrieben wird, stellt dem Wohnraumanbieter die Möglichkeit zur Verfügung, Wohnraum zwecks Schließung eines Bestand- oder eines sonstigen den Gebrauch oder die Nutzung betreffenden Vertrages mit möglichen Interessenten zu präsentieren.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der hinter dem Onlineportal Kurzzeitwohnen.com stehenden Betreibergesellschaft Kurzzeitwohnen GmbH. (im Folgenden: Kurzzeitwohnen) und dem Wohnraumanbieter (im Folgenden: Anbieter). Diese Vertragsbeziehungen werden ausschließlich durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, allfällige anderslautende Bedingungen werden nicht anerkannt.

  1. Der Anbieter erhält die Möglichkeit, seinen Wohnraum im Rahmen der allgemeinen Vorgaben auf dem Portal www.kurzzeitwohnen.com zu kommunizieren. Mögliche Interessenten und deren Kontaktdaten werden dem Anbieter von Kurzzeitwohnen mitgeteilt.

  2. Der Anbieter verpflichtet sich, nach Übersendung der Daten eines Interessenten Kurzzeitwohnen unverzüglich über die Möglichkeit des Abschlusses/Nichtabschlusses eines Vertrages in Kenntnis zu setzen, dies spätestens innerhalb von 2 Tagen.

  3. Die an Kurzzeitwohnen zu entrichtende Servicegebühr entsteht mit Abschluss eines – mündlichen oder schriftlichen, ausdrücklichen oder konkludent zustande gekommenen – Vertrages zwischen dem Suchenden und einem Unterkunftsgeber oder dem tatsächlichen Einzug des Suchenden in das namhaft gemachte Objekt und wird mit diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Die zu entrichtende Gebühr ist mit Zugang der Rechnung zu bezahlen.

  4. Die Servicegebühr bei erfolgreichem Vertragsschluss/Einzug beträgt 15,5 % zuzüglich Mehrwertsteuer des gesamten Nutzungsentgelts (siehe unten Punkt 6.) für die ursprünglich vereinbarte und gegebenenfalls später verlängerte Nutzungsdauer (siehe unten Punkt 7.).

  5. Basis für die vom Anbieter bei erfolgreichem Vertragsabschluss oder Einzug zu leistende Gebühr, ist die Höhe des auf dem Portal www.kurzzeitwohnen.com kommunizierten Nutzungsentgelts inklusive aller Nebenkosten wie Umsatzsteuer, Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten. Spätere Änderungen des Nutzungsentgelts sind für die Bemessung der Gebühr ohne Einfluss. Gleiches gilt bei einer vorzeitigen Beendigung des Nutzungsvertrages aus welchem Rechtsgrund auch immer. Eine Verlängerung des Nutzungsvertrages über den ursprünglich bei Berechnung der Servicegebühr zugrunde gelegten Vertragszeitraum hinaus berechtigt Kurzzeitwohnen zur Nachverrechnung der Servicegebühr für den Verlängerungszeitraum von 15,5 % zuzüglich USt.

  6. Sofern der bekanntgegebene Wohnraum über die im Auftrag angegebene Nutzungsdauer hinausgehend benötigt wird, ist hierüber Kurzzeitwohnen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Kurzzeitwohnen hat das Recht, für die zusätzliche Dauer ebenfalls diese Provision zu verrechnen.

 

  1. Eine Verlängerung des Nutzungsvertrages über den ursprünglich bei Berechnung der Servicegebühr zugrunde gelegten Vertragszeitraum hinaus berechtigt Kurzzeitwohnen zur Nachverrechnung der Servicegebühr für den Verlängerungszeitraum von 15,5 % zuzüglich USt.

  2. Kurzzeitwohnen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben über die im Immobilienportal präsentierten Objekte bzw. die im Portal hineingestellten Fotos, die von Kurzzeitwohnen nicht geprüft werden können. Kurzzeitwohnen behält sich das Recht vor, die vom Anbieter eingegebenen Daten zu verändern oder zu löschen.

  3. Die gesamte Verantwortlichkeit der von und für den Anbieter in das Portal hineingestellten Fremdinhalte liegt beim Anbieter. Kurzzeitwohnen übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für diese fremden Inhalte und macht sich diese Inhalte auch nicht zu eigen. Es ist Sache des Anbieters, sich von der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Virenfreiheit von Inhalten und Informationen Dritter zu überzeugen. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter hält der Anbieter Kurzzeitwohnen vollkommen schad- und klaglos.

Hingewiesen wird darauf, dass nach den Bestimmungen des Energieausweisvorlagegesetzes (EAVG) für den Fall, dass ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder in einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten wird, in dieser Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjektes anzugeben ist (§ 3 EAVG). Rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung ist dem Mieter ein zu diesem Zeitpunkt höchstens 10 Jahre alter Energieausweis vorzulegen und ihm binnen 14 Tagen auszuhändigen (§ 4 EAVG). Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.450,00 zu bestrafen (§ 9 EAVG).

 

  1. Die Angabe zu eigenen Webseiten, anderen Vermittlern oder Verlinkung von möglichen Buchungsportalen ist nicht gestattet.

  2. Der Wohnraumanbieter verpflichtet sich, mit dem Wohnraumsuchenden ausschließlich auf Basis der vom Wohnraumanbieter auf dem Onlineportal www.kurzzeitwohnen.com kommunizierten Preise zu kontrahieren.

  3. Kurzzeitwohnen behält sich das Recht vor, vom Anbieter eingestellte Inhalte, insbesondere Fotos, zu Werbezwecken zu nutzen und zu Vermarktungszwecken auch auf anderen Internetseiten oder Plattformen, mögen sie auch nicht von Kurzzeitwohnen betrieben werden, darzustellen. Der Anbieter erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.

  4. Diese Vermittlungsvereinbarung wir auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit und ohne Frist auflösbar.

  5. Der Anbieter stimmt ausdrücklich zu, dass allfällige Änderungen dieser AGB zwischen den Vertragsparteien dadurch wirksam werden, dass Kurzzeitwohnen dem Anbieter die Änderung mitteilt und der Anbieter nicht binnen 14 Tagen ab Mitteilung der Änderung ausdrücklich schriftlich widerspricht.

  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg.

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