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Mieter – oft gestellte Fragen

  • Wie finde ich eine passende Unterkunft?

    Um eine passende Unterkunft zu finden, geben Sie auf der Startseite den Zielort, An- und Abreise und die Personenanzahl an. Klicken Sie dann auf „Suchen“. Wählen Sie aus den angezeigten Suchergebnissen das ideale Objekt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Suchergebnisse nach weiteren Kriterien wie Preis, Lage, Wohnungstyp zu filtern. Sie können mehrere unverbindliche Anfragen machen.

  • Wie kann ich eine Unterkunft anfragen?

    Sie können jedes Objekt unverbindlich anfragen, indem Sie sich kostenlos als Mieter registrieren. Geben Sie beim Objekt Ihrer Wahl den gewünschten Zeitraum und die Anzahl der Personen an und klicken Sie unterhalb der Preiszusammensetzung auf „unverbindlich anfragen“. Sie erhalten umgehend eine Zusammenfassung Ihrer Anfrage und der Vermieter wird über Ihr Interesse informiert. Dieser nimmt dann telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen Kontakt auf und klärt mit Ihnen offene Fragen und Details.

    Kann ein Objekt von mehreren Interessenten gleichzeitig angefragt werden?

    Ja. Ihre Anfrage ist nicht exklusiv. So kann es sein, dass bereits eine Anfrage eines anderen Interessenten läuft, welche noch nicht fix zu einer Buchung wurde. Auch wenn Sie längere Zeit für eine Abklärung benötigen, können andere Interessenten noch Anfragen stellen. Klären Sie daher rasch mit dem Vermieter Ihres Wunschobjektes mögliche Fragen und informieren Sie den Vermieter und Kurzzeitwohnen über eine Anmietung oder darüber, dass kein weiteres Interesse mehr an diesem Objekt besteht. Erst bei einer fixen Buchung kann keine weitere Anfrage zum gleichen Zeitpunkt gestellt werden.

  • Wo finde ich alle Informationen zur Ausstattung des Objektes

    Alle Informationen zur Ausstattung werden bei jedem Objekt einzeln angezeigt. Sie können dort sehen, wie das jeweilige Apartment ausgestattet ist (Lift, Parkmöglichkeit, barrierefrei, etc,.) und sehen auch die genaue Raumaufteilung, die Ausstattung der Küche und der übrigen Wohnräume. Ebenfalls finden Sie eine individuelle Beschreibung des Vermieters. Offene Fragen können am besten nach einer unverbindlichen Anfrage mit dem Vermieter geklärt werden.

    Haben alle Wohnungen einen Internetanschluss?

    Die meisten Objekte haben einen Internetanschluss. Im Einzelfall ist das aber vom jeweiligen Wohnraumanbieter abhängig und bei jedem Objekt unter den genauen Informationen zur „Ausstattung“ angegeben.

  • Ab wann entstehen für mich als Mieter Kosten?

    Zunächst entstehen keine Kosten. Registrierung und Anfrage sind kostenfrei. Erst wenn aus Ihrer unverbindlichen Anfrage eine fixe Buchung wird, verrechnet Kurzzeitwohnen eine Servicegebühr. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren AGB.

    Wie hoch ist die Servicegebühr bei Kurzzeitwohnen?

    Die Servicegebühr bei Kurzzeitwohnen beträgt 19% der Bruttogesamtmiete plus 20% USt. für den vollen Nutzungszeitraum des zur Verfügung gestellten Objekts und wird im Falle einer Verlängerung der Nutzungsdauer entsprechend nachverrechnet. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren AGB.

    Wann ist die Servicegebühr an Kurzzeitwohnen zu bezahlen?

    Die Servicegebühr ist umgehend nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

    Wer legt die Preise auf Kurzzeitwohnen fest?

    Die Mietpreise auf Kurzzeitwohnen werden ausschließlich von den Wohnraumanbietern festgelegt und variieren je nach Stadt, Größe, Lage, Ausstattung und Saison. Bei einigen Objekten variiert der Preis auch nach der Anzahl der Personen, die in einem Objekt schlafen können. Die Servicegebühr bezieht sich immer auf die hinterlegten Mietpreise.

    Was ist im Preis alles enthalten?

    Der Preis ist inklusive Betriebs- und Nebenkosten (teilweise inkl. MwSt) und enthält in der Regel auch die Kosten für Strom, Internetzugang und eventuell auch Kabel-TV. Möglicherweise anfallende Gebühren sind die Ortstaxe der jeweiligen Gemiende. Diese werden unterschiedlich berechnet.

    Wie und wann muss ich Miete bezahlen?

    Die Zahlung der Miete wird mit dem Wohnraumanbieter geklärt und erfolgt normalerweise monatlich per Kontoüberweisung im Voraus oder per Kreditkarte. Die Zahlungsmodalitäten können je nach Wohnraumanbieter variieren und werden in der Regel während der Einigung auf ein Mietverhältnis individuell vereinbart.

    Muss ich eine Kaution hinterlegen und wenn ja, wozu?

    Nicht alle Wohnraumanbieter verlangen eine Kaution. Wenn die Hinterlegung einer Kaution verlangt wird, stellt diese eine Sicherheitsleistung dar, die den Wohnraumanbieter gegen vom Wohnraumnutzer verursachte Schäden am Objekt absichert oder der Abdeckung offener Nutzungsbeträge dient.

    Wie hoch darf eine Kaution sein?

    Die Höhe der Kaution variiert, weil diese ausschließlich vom Wohnraumanbieter festgelegt wird. Meist entspricht sie in etwa einer Bruttomonatsmiete. Gesetzlich erlaubt sind maximal 3 Bruttomonatsmieten.

    Wie und wann ist die Kaution zu hinterlegen?

    Die Hinterlegung der Kaution ist ausschließlich Sache des Wohnraumanbieters. Form und Zeitpunkt der Hinterlegung sind deshalb individuell verschieden und bei der Einigung auf ein Mietverhältnis mit dem jeweiligen Wohnraumanbieter zu vereinbaren. In den meisten Fällen ist aufgrund der Kürze der Nutzungsdauer allen Beteiligten an einer schnellen und einfachen Regelung per Kontoüberweisung oder Kreditkarte gelegen.

    Was bedeutet Endreinigung?

    Die Endreinigung ist eine einmalige Gebühr, die manche Wohnraumanbieter für die gründliche Reinigung des Objekts nach Ihrem Auszug verrechnen. Nicht alle Wohnraumanbieter verlangen diese Gebühr. Informationen dazu finden Sie jeweils unter den Details zu den einzelnen Objekten.

  • Was muss ich bei einer Einigung mit dem Wohnraumanbieter beachten?

    Bei der mündlichen oder schriftlichen Einigung über ein Mietverhältnis wird eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen Ihnen und dem Wohnraumanbieter abgeschlossen. Dabei wird ein fixer Zeitraum für das Mietverhältnis verbindlich vereinbart. Eine gegebenenfalls vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist mit dem Wohnraumanbieter zu klären und nimmt keinen Einfluss auf die Höhe der zum Zeitpunkt der Buchung errechneten Servicegebühr.

    Besteht für mich als Mieter Meldeplicht?

    In Österreich besteht laut Meldegesetz eine Meldepflicht. Der Zweitwohnsitz muss innerhalb von drei Tagen nach Bezug beim zuständigen Meldeamt angemeldet werden. Dazu muss der Meldezettel vom Wohnraumanbieter als Unterkunftgeber unterschrieben und beim zuständigen Meldeamt abgegeben werden. Der Unterkunftnehemer geht damit zum zuständigen Meldeamt und weist sich mit einem Personaldokument aus. Die Abmeldung nach Ende des Mietverhältnisses muss ebenfalls innerhalb von drei Tagen erfolgen.

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