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Vermieter – wichtige Infos kurz zusammengefasst

  • Wer kann Wohnräume auf Kurzzeitwohnen anbieten?

    Private oder gewerbliche Vermieter, welche über ein geeignetes Objekt verfügen, können auf Kurzzeitwohnen Unterkünfte anbieten. Mietwohnungen zur Untervermieterung können ohne schriftliche Erlaubnis des Eigentümers leider nicht über Kurzzeitwohnen angeboten werden.

    Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Vermieter-Enzklopädie!

    Welche Objekte sind zur Vermietung auf Kurzzeitwohnen geeignet?

    Jedes möblierte Wohnobjekt, sofern es bezugsfertig möbliert und ausgestattet ist und für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 1 Monat) zur Anmietung zur Verfügung steht.

    Zur Kurzzeitvermietung nicht geeignet sind Zimmer in einer WG oder Wohnungen zur Zwischenvermietung in der alle persönlichen Sachen des eigentlichen Wohnungsnutzers verbleiben. (z.B. während eines Urlaubes)

    Über welche Ausstattung sollten Mietobjekte auf Kurzzeitwohnen idealerweise verfügen?

    Neben einer bezugsfertigen Möblierung sollten Mietobjekte auf Kurzzeitwohnen über eine vollständig ausgestattete Küche mit Geschirr, Besteck, Töpfen, Pfannen, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Mikrowelle etc. verfügen. Ebenso sollten auch Bettwäsche, Handtücher, Staubsauger und nach Möglichkeit eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner vorhanden sein. (Alternative: gemeinsam genutzte Waschküche im Haus).

    Besonders wichtig ist die technische Ausstattung. Ein Internetanschluss (idealerweise mit Flatrate) sollte unbedingt zur Verfügung stehen, da dieser für Interessenten ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt. Das Vorhandensein von Fernseher, Stereoanlage, Kabel- oder Satelliten-TV erhöht die Attraktivität und den Wert Ihres Objekts.

    Mehr Infos zur Wohnungsaustattung finden Sie hier:

    Wie werde ich Vermieter auf Kurzzeitwohnen.com?

    Registrieren Sie sich kostenlos als Vermieter und stellen Sie Ihr(e) Objekt(e) einfach und rasch online. Nachdem Sie alle relevanten und interessanten Informationen eingegeben und hochgeladen haben und auch aussagekräftige Fotos in guter Qualität hinzugefügt haben, wird Ihr Objekt nach einer kurzen Überprüfung der Daten durch das Kurzzeitwohnen-Team freigeschaltet und kann dann von potentiellen Interessenten gefunden und angefragt werden.

    Kann ich die Verwaltung meiner Objekte vollständig online abwickeln?

    Ja. Bei uns können Sie auf Wunsch alles online abwickeln. Gerne übernimmt aber auch das Kurzzeitwohnen-Team kostenfrei für Sie die Klärung der Anmietung mit dem Interessenten.

    Über jede unverbindliche Anfrage werden Sie sofort per E-Mail verständigt. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, der Sie nach dem Einloggen, direkt zum Objekt führt. Dort finden Sie die Kontaktdaten des Interessenten und die genauen Daten zur Anfrage. Der Zeitraum der Anfrage ist in Ihrem Kalender gelb (=nicht entschieden) markiert.

    Jetzt können Sie alle weiteren Details umgehend per E-Mail oder per Telefon mit dem Interessenten klären (oder das Kurzzeitwohnen-Team mit der Kontakaufnahme beauftragen) und frei entscheiden, ob das Mietverhältnis für Sie in Frage kommt oder nicht. Im persönlichen Kontakt mit dem Mieter werden dann alle weiteren Formalitäten zum Mietverhältnis abgewickelt. Dazu gehören die (bevorzugt) schriftliche Einigung (hier unterstützt Sie Kurzzeitwohnen gerne) auf ein befristetes Mietverhältnis und die Klärung der Zahlungsmodalitäten sowie die eventuelle Hinterlegung einer Kaution, die Schlüsselübergabe und möglicherweise die Vereinbarung eines Besichtigungstermins.

    Je nachdem, ob das Mietverhältnis zustande kommt oder nicht, ist die Anfrage dann schließlich von Ihrem Kalender als fixe Belegung rot (= Zustandegekommen) oder als blau (= Nicht Zustandegekommen) zu kennzeichnen.

    Rasches Reagieren und ein aktueller Belegungskalender sichern Ihnen die passenden Anfragen und zufriedene Mieter.

    Viele Anfragen werden aber auch direkt über Kurzzeitwohnen vorgenommen. Dies dann, wenn wir von einem Unternehmen mit der Suche nach einem Wohnobjekt und mit der Abwicklung der Anmietungsformalitäten beauftragt werden.

  • Was ist bei der Auswahl der Bilder für das Objekt zu beachten?

    Eine einladende und übersichtliche visuelle Darstellung des Objekts auf Kurzzeitwohnen ist besonders wichtig, da sich viele Interessenten ohne Besichtigung aufgrund der Bilder für ein Objekt entscheiden.

    Stellen Sie Ihr Objekt deshalb so übersichtlich wie möglich dar und geben Sie durch die Bilder einen Einblick in Küche, Bad, WC, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Essbereich, Vorzimmer, Lage etc. Der Mieter erwartet sich Transparenz. Die Möblierung auf den Fotos sollte also unbedingt der tatsächlichen Möblierung entsprechen. Achten Sie auch auf Ordnung, Sauberkeit und frisch gemachte Betten, vermeiden Sie die Darstellung von privaten Dingen, platzieren Sie eventuell einen frischen Strauß Blumen als einladende Geste.

    Bevorzugen Sie Fotos im Querformat, da diese online besser dargestellt werden. Sie können pro Objekt bis zu 8 Bilder hochladen.

    Welche Faktoren sind maßgeblich für die Preisgestaltung?

    Der Mietpreis für Objekte auf Kurzzeitwohnen orientiert sich vor allem an Größe, Lage, Ausstattung, Alter und Gesamtzustand des Objekts und der Verfügbarkeit eines Autoabstellplatzes oder einer Garage.

    Weitere Faktoren sind die unmittelbare Umgebung Ihres Wohnobjekts und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Auch die Erreichbarkeit von Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie Freizeitangebote wie Kino, Theater, Biergarten, Parks, Pubs, Kulturstätten, Sportmöglichkeiten etc. beeinflussen die Attraktivität Ihres Angebots.

    Bedenken Sie auch, dass auf Kurzzeitwohnen viele Anfragen von Einzelpersonen (Businesskunden) kommen. Die Nutzung der verschiedenen Möglichkeiten zur Preisstaffelung nach Personenanzahl, Saison und Aufenthaltsdauer erhöhen Ihre Chance auf verschiedenste Anfragen.

  • Wer sucht Wohnungen über Kurzzeitwohnen.com?

    Die meisten Anfragen für Wohnobjekte auf Kurzzeitwohnen.com kommen von Firmenkunden oder Businessreisenden, die für einige Wochen oder Monate projektbezogen Unterkünfte in Österreich in allen erdenklichen Größen und Preisklassen suchen. Oft handelt es sich dabei um qualifizierte Spezialisten, die für internationale Unternehmen tätig sind. Aber auch Privatpersonen, die eine Übergangslösung suchen, wenden sich an Kurzzeitwohnen. Der Großteil der Anfragen kommt aus dem deutschsprachigen Raum, das Interesse an Kurzzeitwohnungen in Österreich ist aber international und bringt Ihnen Kunden aus der ganzen Welt.

  • Entstehen Vermietern von Objekten auf Kurzzeitwohnen Kosten oder Verbindlichkeiten?

    Grundsätzlich Nein. Die Nutzung der Plattform kurzzeitwohnen.com ist für Vermieter kostenlos. Auch bei der Vermittlung einer Anmietung werden dem Vermieter keinerlei Gebühren abgezogen. Die Entscheidungen über die (Miet)Bedingungen und die Dauer des (Miet)Angebots bleibt stets beim Vermieter.

    Wenn Kurzzeitwohnen die Weiterleitung der Mietzahlungen übernimmt (das kommt meist bei Buchungen von Firmen vor), verrechnen wir 2% der weitergeleiteten Miete als Bearbeitungsgebühr.

    Wir bieten auch weitere Zusatzleistungen wie das Buchungsmanagement, Übergaben und Rücknahmen oder ein Fotoservice an. Diese optionalen Leistungen sind mit Kosten verbunden, jedoch nur wenn Sie diese Leistungen bestellen! Details dazu finden Sie in unserem Vermieterbereich oder auf Anfrage.

    Wer entscheidet, wer in meinem Objekt wohnen darf?

    Als Vermieter enscheiden Sie immer selbst, wer in Ihrem Objekt wohnen darf. Von Kurzzeitwohnen bekommen Sie lediglich unverbindliche Anfragen von Interessenten per E-Mail oder Anfragen durch das Kurzzeitwohnen-Team.

    Was ist bezüglich der Kaution zu beachten?

    Die Entscheidung über die Kaution und deren Höhe liegt bei Ihnen. Wir empfehlen die Hinterlegung einer dem Objekt und dem Inventar angemessenen Kaution (in der Regel eine Bruttomonatsmiete), um sich gegen potentiell vom Mieter verursachte Schäden abzusichern. Wie die Kaution gestellt werden soll, entscheiden Sie. Aufgrund der Kürze der Mietverhältnisse raten wir aber zu verwaltungsarmen und zeitsparenden Varianten wie Kontoüberweisung, Barzahlung oder die Hinterlegung einer Firmengarantie

  • Was muss ich als Vermieter bezüglich der Meldepflicht beachten?

    Die Meldepflicht liegt grundsätzlich beim Mieter. Als Vermieter haben Sie laut Meldegesetz lediglich die Pflicht zu informieren. Ob sich der Mieter beim zuständigen Meldeamt gemeldet hat oder nicht, liegt in seiner eigenen Verantwortung. Achten Sie bei der Unterzeichnung des Meldezettels darauf, dass Ihr Mieter die Adresse als „Zweitwohnsitz“ angibt.

    Wer haftet bei Schäden?

    Der Mieter haftet für Schäden, die er am Objekt oder am Inventar des Objekts verursacht. Schadensbeseitigung, Reparatur und Ersatz von Inventar sind Sache des Vermieters. Die Kosten für Material und Zeitaufwand trägt der Mieter. Die hinterlegte Kaution dient der Deckung dieser Kosten.

    Für eine möblierte Wohnung können Sie als Vermieter nur bedingt eine Hausratsversicherung abschließen und für viele mögliche Schäden besteht ein Haftungsausschluss. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsberater. Um Schäden gleich im Vorfeld abzuwenden, weisen Sie Ihren Mieter bei der Übergabe unbedingt auf mögliche Gefahrenquellen hin und erstellen Sie eine Inventarliste.

    Sind bei Vermietung Steuern und Abgaben zu entrichten?

    Kurzzeitwohnen tritt für Vermieter nur als Vermittler von Mietinteressenten auf.  Ob und in welcher Höhe Sie als Vermieter Einkommens- oder Umsatzsteuerpflichtig sind, sollten Sie bei einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Steuerberater klären.

    Viele Gemeinden in Österreich verlangen für die Übenachtung Ortstaxen. Die Höhe der Ortstaxe und die genauen Bedingungen unterscheiden sich jedoch von Gemeinde zu Gmeinde. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen behördlichen Stelle. Für einige Städte finden Sie die Informationen hier:

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