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Glossar

A
B
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K
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A

  • Anfragen

    Interessierte Mieter können online direkt beim Objekt Ihrer Wahl unverbindlich mit dem Vermieter in Kontakt treten. Unmittelbar danach erhalten Sie ein E-Mail mit der genauen Adresse/Lage des Objektes und den Kontaktdaten des Vermieters um alles weitere auf direktem Wege abklären zu können. Anfragen bleiben bis zur endgültigen Vereinbarung zwischen Mietern und Vermietern unverbindlich.

B

  • Business Apartments

    Ein-, Zwei- oder Drei-Zimmer-Wohnungen, welche vor allem auf die Bedürfnisse von Businessreisenden abgestimmt sind und über entsprechende Zusatzausstattungen verfügen: z. B. WLAN und Platz zum Arbeiten (Schreibtisch).

    Auf kurzzeitwohnen.com finden Sie Business Apartments für alle Ansprüche und in verschiedenen Preislagen.

E

  • Energieausweis

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das über die Energieeffizienz und damit den Energieverbrauch (wichtig vor allem für die Berechnung der potentiellen Heizkosten) informiert. Die Ausstellung eines Energieausweises ist gesetzlich verpflichtend geregelt und vom Vermieter bereitzustellen.
    Da die Objekte auf Kurzzeitwohnen.com inkl. Nebenkosten (BK, Heizung, Strom) vermietet werden, kommt dem Energieausweis – rein kostentechnisch betrachtet - keine Bedeutung zu.

K

  • Kaution

    Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen cautio, was „Sicherheit“, „Vorsicht“ bedeutet. Als Kaution wird umgangssprachlich die Mietsicherheit bezeichnet, auf die der Vermieter zurückgreifen kann, wenn der Mieter seinen Miet- oder Schadensersatzpflichten nicht nachkommt.

  • Kurzzeitmiete

    Im Gegensatz zu einem Langzeitmietvertrag (in Österreich befristet mit mindestens 3 Jahren) ist Kurzzeitmieten auf einen Zeitraum bis zu maximal 6 Monaten beschränkt.

    Wir bieten zur Kurzzeitmiete unter Anderem in Salzburg, Wien oder Graz ein breites Angebot. Von der kleinen Einzimmerwohnung bis zum eigenen Haus als Überganglösung.

M

  • Meldegesetz

    Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden – innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Bezug des Objektes. Bei einer Unterbringung in einer Kurzzeitwohnung kann generell nur ein Zweitwohnsitz begründet und gemeldet werden.

  • Möbliertes Wohnen

    Die Anmietung einer möblierten Wohnung bedeutet, dass Sie eine Wohnung mit vollständiger Ausstattung (Möblierung) vorfinden. Zahlreiche Bilder der individuellen Angebote geben Ihnen jeweils einen ersten Eindruck. Möblierte Wohnungen auf kurzzeitwohnen.com sind darüber hinaus mit den Dingen des täglichen Bedarfs wie Bettwäsche, Kochgeschirr und Handtücher ausgestattet.

W

  • Wohnungen zur Zwischenmiete

    Sind Wohnungen, welche von den Besitzern für den Zeitraum einer temporären Abwesenheit zur Vermietung bereitgestellt werden. Im Unterschied zu anderen (Business)Apartments können diese Wohnungen unter Umständen auch persönliche Gegenstände des Vermieters enthalten (Bücher, CD-Sammlung, etc.).

    Finden sie hier Wohnungen zur Zwischenmiete in Salzburg.

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