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Gerade bei Kurzzeitvermietungen ist ein Übergabeprotokoll für Vermieter und Mieter gleichermaßen sinnvoll. Jetzt informieren und Vorlage herunterladen! 

Das Übergabeprotokoll – eine wertvolle Gedächtnisstütze

Sie sind gerade dabei, Ihre Wohnung über Kurzzeitwohnen anzubieten? Vielleicht konnte auch schon der erste Mieter vermittelt werden, der in Kürze sein neues Zuhause auf Zeit bezieht? Dann haben wir noch einen Last-Minute-Tipp für Sie! Denn: Haben Sie bei allen Formalitäten auch an ein Übergabeprotokoll gedacht? 

Ein solches mag zwar nicht rechtlich vorgeschrieben sein, ist im Zweifelsfall aber mehr als nützlich. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, warum das so ist, und stellen Ihnen eine praktische Vorlage zum Download zur Verfügung!

 

5 Gründe, die für ein Übergabeprotokoll sprechen

Der eine oder andere ist zwar vielleicht mit einem fotografischen Gedächtnis gesegnet, den meisten von uns erweist eine kleine Gedächtnisstütze aber gute Dienste. Als solche eignet sich ein Übergabeprotokoll besonders gut – wer kann schließlich nach mehreren Monaten noch mit Sicherheit sagen, wie genau eine Wohnung bei Bezug eigentlich ausgesehen hat? 


Die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls ist bei der Kurzzeitvermietung nicht nur für Sie als Vermieter, sondern auch für Ihre Mieter von Vorteil. Warum? Das erklären wir Ihnen gerne …

 

  • 1. Schwarz auf Weiß statt komplett ins Blaue
 
    Ein Übergabeprotokoll dokumentiert genauestens den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Einzuges. Beim Auszug kann das oft sehr nützlich sein, um abzuklären, ob die Kosten für die Reparatur von entstandenen Schäden von der bezahlten Kaution abgezogen werden.


  • 2. To-dos für den Vermieter
    Ein Gerät in der Wohnung funktioniert noch nicht so, wie es soll? Es fehlt noch etwas? Im Protokoll wird bei Einzug auch festgehalten, welche Mängel der Vermieter noch beseitigen wird.


  • 3. Eins, zwei oder drei
    Wissen Sie noch ganz genau, wie viele Schlüssel Sie Ihrem Mieter beim Einzug ausgehändigt haben? Besser die genaue Anzahl im Protokoll vermerken!


  • 4. Alles aufschreiben!

    Beim Auszug haben Sie Schäden am Inventar oder der Ausstattung bemerkt? Unbedingt sofort dokumentieren – nur Mängel oder Schäden, die eindeutig nachweisbar sind, können von der Kaution beglichen werden.


  • 5. Doppelt hält besser
    Damit sowohl Sie als auch Ihr Mieter ein Übergabeprotokoll für Ihre Unterlagen haben, bringen Sie doch gleich zwei davon zur Wohnungsübergabe mit – am besten von Ihrer Seite fertig ausgefüllt und unterschrieben! 

 

Haben wir Sie überzeugt? Dann laden Sie sich doch gleich unsere Vorlage für ein Übergabeprotokoll herunter! Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von Kurzzeitwohnen jederzeit gern unter info@kurzzeitwohnen.com zur Verfügung!

 

 

 

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