Mo-Do 09-16 Uhr, Fr 09-12 Uhr+43 (0) 662 66 01 32

info@kurzzeitwohnen.com

Lesen Sie jetzt mehr über die Aufgaben als Kurzzeit-Vermieter und holen Sie sich die wichtigsten Informationen!

 

 

Aufgaben eines Kurzzeit-Vermieters

In unseren vorherigen Beiträgen haben Sie bereits vieles über die Vorteile der Kurzzeitvermietung erfahren. Zum Beispiel, dass Sie Ihr Objekt bis zu einem halben Jahr an beruflich Reisende vermieten, aber dennoch flexibel bleiben und Ihre Wohnung für bestimmte Zeit selbst nutzen können. Neben diesen Vorteilen gibt es aber auch einige Aufgaben, die Sache der Vermieter bleiben. Eine Übersicht dieser Aufgaben haben wir hier für sie zusammengestellt.

 

 

Die Aufgaben und was es sonst noch zu beachten gibt...


Die ersten drei Punkte sind zwar nicht wirklich "Aufgaben", dennoch gehören sie an erster Stelle, da Ortstaxe, Meldewesen und Co. die wichtigsten Grundlagen der Kurzzeitvermietung sind.

  • zum Meldegesetz finden Sie die wichtigsten Informationen in unserem Beitrag "Das 1x1 des Rechts für Kurzzeitwohnen-Vermieter".

  • Da die Ortstaxe in jeder Stadt anders geregelt wird, haben wir für Salzburg, Wien und Graz eigene Beiträge dazu erarbeitet:

    Wien: Die Ortstaxe muss hier abgeführt werden, wenn die Anmietung für weniger als 3 Monate abgeschlossen wird. Dauert die Anmietung länger als 90 Nächte, muss diese nicht abgeführt werden. Weitere Infos finden Sie auch in unserem Beitrag Kurzzeitvermietung in Wien“!

    Salzburg: Ist der Mieter aus beruflichen Gründen in Salzburg und kann dies durch eine Arbeitsbestätigung belegen, muss keine Ortstaxe abgegeben werden. Voraussetzung ist allerdings in jedem Fall die Bestätigung! Mehr dazu in unserem Artikel „Kurzzeitvermietung in Salzburg“… 

    Graz
    : Dauert der Aufenthalt länger als 14 Tage an und dient der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, muss keine Nächtigungsabgabe abgeführt werden. Lesen Sie dazu auch mehr in „Kurzzeitvermietung in Graz" …  

  • Vermieten erlaubt? Falls Sie Ihre Wohnung untervermieten möchten, müssen Sie zunächst abklären, ob dies in Ihrem Fall auch erlaubt ist. Kontrollieren Sie hierzu Ihren Mietvertrag und besprechen Sie sich mit Ihrem Vermieter.

 

  • Instandhaltung

    • Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit ob alle Haushaltsgeräte funktionstüchtig sind. 
    • Sollte es Schäden in der Wohnung geben, organisiert der Vermieter die Reparatur.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie als Vermieter der Ansprechpartner für Ihren Mieter sind, wenn Fragen auftauchen oder Schäden gemeldet werden. Falls Sie für längere Zeit nicht in die Wohnung kommen können, ist es daher ratsam einen Ersatzkontakt bereitzuhalten. 
    • Nicht verpflichtend, aber sinnvoll: Erstellen Sie bei Übergabe der Wohnung ein Protokoll! Das hilft, wenn beim Auszug zusätzliche Informationen benötigt werden. Warum das so wichtig ist, lesen Sie auch in unserem Beitrag über Übergabeprotokolle

  • Dem Mieter genügend Platz bieten

    • Beachten Sie, dass Ihre Schränke leer sind und alle privaten Dinge ausgeräumt wurden. Ihre Mieter brauchen meist viel Stauraum!
    • Falls Sie Ihr Apartment nur zur Zwischenvermietung anbieten, muss darauf besonders geachtet werden.

  • Plattformen verwalten

    • Vielleicht inserieren Sie Ihre Wohnung auf mehreren Plattformen? Dann ist es umso wichtiger, den Belegungsplan in Ihrem Profil aktuell zu halten. So können Sie besonders zu stark gebuchten Zeiten (Sommer, Advent, Jahreswechsel, besondere lokale Ereignisse) Doppelanfragen ausschließen.
    • Sie sind sich dabei unsicher? Wenn Sie gerade keinen Zugang zu Ihrem Profil haben, helfen wir Ihnen gerne dabei!



  • Endreinigung 

    • Jeder Mieter möchte in eine saubere Wohnung einziehen. Deshalb ist die Endreinigung ein äußerst wichtiges Thema!
    • Setzen Sie den Betrag für die Endreinigung so an, dass Ihr Zeitaufwand bzw. die Rechnung einer Reinigungsfirma gedeckt ist. Jeder Mieter wird die Kosten der Endreinigung nachvollziehen können – schließlich erwartet er im Gegenzug eine saubere Wohnung!

  • Aktuelle Fotos

    • Um Ihr Objekt aktivieren zu können, benötigen Sie Bilder Ihrer Wohnung.
    • Es ist auch in Ihrem Interesse als Vermieter, aktuelle Fotos zu verwenden. Schließlich können diese entscheiden, welches Objekt gebucht wird und welches nicht. Darum empfehlen wir, Ihre Wohnung aufgeräumt und nett dekoriert zu fotografieren und auf eine gute Fotoqualität zu achten. Sie sind noch auf der Suche nach Inspiration? Stöbern Sie doch durch unseren Artikel „Wie präsentiere ich meine Wohnung richtig?“!

 

 

Diese Website verwendet Cookies: Sie können hier unter „Einstellungen" entscheiden, welche Art von Cookies Sie zulassen. Wenn Sie „OK“ klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu.
Mehr Infos hier: Datenschutzerklärung

OKEinstellungen
Speichern

Matomo Analytics ermittelt Seitenaufrufe, Klicks, und die Scrolltiefe um die Nutzererfahrung auf unsererer Seite zu verbessern.

Für Analysezwecke und Remarketing werden Daten gesammelt wie Klicks bzw. bestimmte Seitenaufrufe und in einem Cookie gespeichert.

Funktionelle Cookies können nicht deaktiviert werden, da diese die Funktionalität der Webseite gewährleisten.