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Gebäudeversicherung, Haushaltversicherung & Co. – in unserem Expertengespräch erfahren Sie, was Sie als Kurzzeitvermieter über das Thema Versicherungen wissen sollten!

Expertengespräch zum Thema Versicherungen für Kurzzeitvermieter

Im besten Fall braucht man sie nicht, im schlechtesten ist man froh, wenn man sie hat: Versicherungen. Gerade im Bereich Kurzzeitvermietung gilt es einige Faktoren zu beachten, um für den Ernstfall optimal abgesichert zu sein. 

  • Welche Versicherungen braucht man als Vermieter überhaupt? 
  • Was passiert, wenn mein Mieter einen Schaden verursacht hat? 

Damit Sie auf diese und andere Fragen optimal vorbereitet sind, haben wir für Sie eine unserer erfahrensten Vermieterinnen befragt. In unserem Interview steht uns Frau Schlappinger zu diesem Thema Rede und Antwort. Als hauptberufliche Vermieterin ist sie Expertin in Sachen Vermieten und Versichern und teilt mit uns Ihre Erfahrungen und besten Tipps zur optimal abgesicherten Kurzzeitvermietung. Experten-Infos von Vermieter für Vermieter!

 

Welche Versicherungen empfehlen Sie neuen Vermietern?

Frau Schlappinger: Private Vermieter sollten sich grundsätzlich mit einer umfassenden Haushaltsversicherung absichern. Eine solche hat aber hoffentlich ohnehin jeder Mieter bzw. Eigentümer für seine Wohnung. Wenn nicht, muss man im Extremfall beim Überlaufen der Waschmaschine dem Mieter unterhalb die Picasso-Bilder aus dem eigenen Privatvermögen ersetzen! Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab, zum Beispiel an Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts- auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert.


Übrigens: Die Haushaltsversicherung für eine Wohnung ergänzt sich mit der Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers. Die Gebäudeversicherung ist vereinfacht gesagt für alles zuständig, was immer noch fix verankert bleibt, würde man das Haus auf den Kopf stellen (Schäden an der Hauswasserleitung, am Kanal etc.).
 

Werden Schäden, die ein Mieter verursacht, von Ihrer Haushaltsversicherung getragen oder dient dazu die eingeholte Kaution?

Frau Schlappinger: Schäden, die von Mietern verursacht werden, müssen mit der eingeholten Kaution abgedeckt werden. Der Mieter kann diese unter Umständen mit seiner eigenen Haushaltsversicherung abrechnen, die für solche Fälle normalerweise auch eine Haftpflichtkomponente enthält.
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, den Versicherer über die beabsichtigte Vermietung in Kenntnis zu setzen. Ein guter Verhandler kann dann eventuell auch vom Mieter verursachte Schäden ersetzt bekommen.  


Wer kommt für Schäden auf, die die Summe der Kaution übersteigen?

Frau Schlappinger: Laut ABGB immer der Schadenverursacher. Wenn die Kaution nicht ausreicht und der Mieter den Schaden nicht freiwillig abdeckt, ist allenfalls der Zivilrechtsweg einzuschlagen. 

  
Was ist eine Eigenheimversicherung, und lohnt es sich, sie für Eigentumswohnungen abzuschließen?

Frau Schlappinger: Ob man eine Wohnung mietet oder deren Eigentümer ist, macht für die Haushaltsversicherung keinen Unterschied. Bei einem eigenen Haus schließt man natürlich eine Gebäude- oder Eigenheimversicherung ab. Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung Schäden am Gebäude. Die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser und Gebäudehaftpflicht werden in der Eigenheimversicherung meist zusammengefasst, können aber auch einzeln versichert werden.

Gibt es für den Fall von Rechtsstreitigkeiten eine Rechtsschutzversicherung, die den Vermieter schützt?

Frau Schlappinger: So eine Versicherung gibt es natürlich. Bislang habe ich allerdings noch kein Angebot bekommen, das sich für mich als Vermieterin rechnen würde … Tipp: Grundsätzlich ist bei der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung Vorsicht geboten. In letzterem Fall ist eine Betriebshaftpflicht abzuschließen, die die Komponenten der Haushaltsversicherung gleich mit umfassen kann. Weiters ist dann auch die „Gastwirtehaftung“ zu bedenken und mit abzudecken.

 

 

 

 

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