Hund, Katze & Co.: Ihr Mieter möchte mit Haustier anreisen? Erfahren Sie, was Sie in diesem Fall als Kurzzeitvermieter beachten sollten!
Ob Hund, Katze oder Goldfisch – viele Österreicher teilen ihre eigenen vier Wände mit einem Haustier. Was passiert aber mit den vierbeinigen Mitbewohnern, wenn Herrchen oder Frauchen verreisen?
Bislang nutzten viele Tierhalter die Services eines Sitters. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass immer mehr Menschen ihre Tiere mitnehmen. Das gilt auch immer öfter für berufliche Aufenthalte – und wird somit potenziell auch für Sie als Kurzzeit-Vermieter relevant.
Was Sie beim Thema „Kurzzeitvermietung und Haustiere“ beachten sollten und wie Sie sich optimal auf die Situation einstellen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Immer mehr Mieter möchten ihr Haustier auch mitnehmen, wenn sie sich vorübergehend beruflich in einer anderen Stadt aufhalten. Ihre Mieter möchten also unter Umständen gemeinsam mit einem Vierbeiner in Ihre Kurzzeitwohnung einziehen. Für Sie als Vermieter bedeutet das eine Grundsatzentscheidung:
Haustier: ja oder nein? Möchten Sie, dass in Ihrem Mietobjekt gemeinsam mit Ihrem Mieter auch ein Haustier lebt? Wir empfehlen, in dieser Angelegenheit von Anfang an eine klare Linie zu fahren.
Gestatten Sie in Ihrem Objekt keine Haustiere, fallen eventuell potentielle Mieter aus. Erlauben Sie allerdings Vierbeiner in Ihrer Wohnung, gilt es, Einiges zu beachten. Wägen Sie also die Vor- und Nachteile ab, denn letzten Endes bestimmen nur Sie, ob Sie Haustiere in Ihrer Mietwohnung erlauben – oder eben nicht.
Bei Kurzzeitwohnen steht Ihnen die Einstellung „Haustier auf Anfrage gestattet“ zur Verfügung. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, bei einem Mieter, der mit Haustier anreisen möchte, noch einmal genauer nachzufragen. Welches Tier möchte er genau mitbringen? Wie groß ist es? Erst dann treffen Sie die endgültige Entscheidung.
Wenn Sie grundsätzlich Haustiere in Ihrer Wohnung akzeptieren möchten, sollten Sie sich zunächst einige Gedanken machen:
Haben Sie für sich bereits entschieden, ob Sie Haustiere in ihrem Kurzzeitobjekt erlauben möchten? Wenn Sie noch unsicher sind, haben Sie die Möglichkeit, in der Beschreibung Ihres Objekts den Punkt „Haustiere auf Anfrage gestattet“ auszublenden. Nehmen Sie dafür einfach im Bereich „Bearbeitung“ und „Ausstattung“ die entsprechende Einstellung vor.
Noch Fragen? Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder unser Team etwas fragen möchten, stehen wir dafür gern zur Verfügung! Rufen Sie uns unter +43 662 66 01 32 - 0 an oder schreiben Sie uns an office@kurzzeitwohnen.com!