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Hund, Katze & Co.: Ihr Mieter möchte mit Haustier anreisen? Erfahren Sie, was Sie in diesem Fall als Kurzzeitvermieter beachten sollten!

Haustiere in der Kurzzeitvermietung

Ob Hund, Katze oder Goldfisch – viele Österreicher teilen ihre eigenen vier Wände mit einem Haustier. Was passiert aber mit den vierbeinigen Mitbewohnern, wenn Herrchen oder Frauchen verreisen?

Bislang nutzten viele Tierhalter die Services eines Sitters. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass immer mehr Menschen ihre Tiere mitnehmen. Das gilt auch immer öfter für berufliche Aufenthalte – und wird somit potenziell auch für Sie als Kurzzeit-Vermieter relevant.

Was Sie beim Thema „Kurzzeitvermietung und Haustiere“ beachten sollten und wie Sie sich optimal auf die Situation einstellen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Hund reist mit – und jetzt?

Immer mehr Mieter möchten ihr Haustier auch mitnehmen, wenn sie sich vorübergehend beruflich in einer anderen Stadt aufhalten. Ihre Mieter möchten also unter Umständen gemeinsam mit einem Vierbeiner in Ihre Kurzzeitwohnung einziehen. Für Sie als Vermieter bedeutet das eine Grundsatzentscheidung:

Haustier: ja oder nein? Möchten Sie, dass in Ihrem Mietobjekt gemeinsam mit Ihrem Mieter auch ein Haustier lebt? Wir empfehlen, in dieser Angelegenheit von Anfang an eine klare Linie zu fahren.

Gestatten Sie in Ihrem Objekt keine Haustiere, fallen eventuell potentielle Mieter aus. Erlauben Sie allerdings Vierbeiner in Ihrer Wohnung, gilt es, Einiges zu beachten. Wägen Sie also die Vor- und Nachteile ab, denn letzten Endes bestimmen nur Sie, ob Sie Haustiere in Ihrer Mietwohnung erlauben – oder eben nicht.

Mieten mit Haustier

Bei Kurzzeitwohnen steht Ihnen die Einstellung „Haustier auf Anfrage gestattet“ zur Verfügung. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, bei einem Mieter, der mit Haustier anreisen möchte, noch einmal genauer nachzufragen. Welches Tier möchte er genau mitbringen? Wie groß ist es? Erst dann treffen Sie die endgültige Entscheidung. 

Wenn Sie grundsätzlich Haustiere in Ihrer Wohnung akzeptieren möchten, sollten Sie sich zunächst einige Gedanken machen:

  • Welche Tiere möchten Sie erlauben? Katze ja, Hund nein? Oder gleiches Recht für alle? Sie als Vermieter entscheiden, welche Tiere Sie in Ihrem Objekt für angemessen befinden.

  • Welche Maßnahmen möchten Sie in diesem Zusammenhang festlegen? Überlegen Sie sich, ob Sie im Falle eines Haustiers die Kaution erhöhen möchten, um eventuelle Schäden abzudecken. Auch eine verpflichtende, wöchentliche Zwischenreinigung kann in diesem Fall sinnvoll sein. Sollte dies für den Mieter zusätzliche Kosten mit sich bringen, empfehlen wir, alles von Anfang an klar und deutlich in der Objektbeschreibung (auf Deutsch und Englisch) anzuführen, um Missverständnissen vorzubeugen. 

  • Sind Sie sich des möglichen Konfliktpotentials bewusst? Ein Hund kann noch so gut erzogen sein, aber wenn er in einer fremden Wohnung über längere Zeit allein gelassen wird, kann er unerwartet reagieren. Denken Sie daran, dass Nachbarn sich durch eventuelles Gebell gestört fühlen könnten.

    Eine Katze stellt vielleicht keine Lärmbelästigung dar, kann jedoch möglicherweise Schäden an Ihren Polstermöbeln oder Türrahmen verursachen. Nicht alle Tiere sorgen für Konfliktpotential – Sie sollten sich aber bewusst sein, dass das immer möglich ist, auch wenn der Besitzer versichert, dass das Tier gut erzogen ist.

  • Haben Sie an Allergiker gedacht? Bedenken Sie, dass immer mehr Menschen an Allergien leiden. Erkundigen Sie sich also im Vorhinein, wie eine allergenfreie Reinigung funktioniert und welche Kosten diese mit sich bringt. Denken Sie auch daran, zukünftige Mieter mit Allergien darauf hinzuweisen, dass im Objekt bereits Haustiere gewohnt haben, um späteren Problemen vorzubeugen.


Haben Sie für sich bereits entschieden, ob Sie Haustiere in ihrem Kurzzeitobjekt erlauben möchten? Wenn Sie noch unsicher sind, haben Sie die Möglichkeit, in der Beschreibung Ihres Objekts den Punkt „Haustiere auf Anfrage gestattet“ auszublenden. Nehmen Sie dafür einfach im Bereich „Bearbeitung“ und „Ausstattung“ die entsprechende Einstellung vor.

Noch Fragen? Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder unser Team etwas fragen möchten, stehen wir dafür gern zur Verfügung! Rufen Sie uns unter +43 662 66 01 32 - 0 an oder schreiben Sie uns an office@kurzzeitwohnen.com!

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