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Heizen, lüften & Fair-Use-Prinzip – die besten Spartipps

Spätestens wenn zum ersten Mal der Geruch von Schnee in der Luft liegt, wird es im wahrsten Sinne des Wortes wieder ein „heißes“ Thema: das Heizen. Als Vermieter einer Kurzzeit-Wohnung haben Sie sich darüber sicher auch schon das eine oder andere Mal Gedanken gemacht. Was müssen ich und mein nächster Kurzzeit-Mieter beim richtigen Heizen beachten? Wie kann ich Heizkosten sparen? Und wie lässt sich der Strombedarf von meinem Mieter regeln?

 

Zu diesen Fragen haben wir für Sie ein paar praktische Infos und Tipps gesammelt. So starten Sie bestens vorbereitet in die nächste Heizperiode!

 

Heizen – das sollten Sie beachten

 

  • Die optimale Raumtemperatur liegt bei 22°C (Schlafzimmer: 17-18°C, Badezimmer 22-24°C). 
  • Die Heizung nachts bzw. bei Abwesenheiten nicht ausschalten, sonst kühlen die Wände aus! Das ist nicht nur nachteilig für die Dämmfunktion, sondern benötigt auch mehr Energie beim Wiederaufheizen.
  • Auch bei Fußboden- und Flächenheizung gilt: Wegen der langen Vorlaufzeiten nachts nicht absenken! 
  • Achtung: Liegt die Temperatur einer Wohnung längere Zeit unter dem Taupunkt (ca. 15°C), kann es zu Schimmel kommen!
  • Keine Möbel und wenn möglich auch keine Vorhänge vor der Heizung platzieren – das führt zu einem höheren Energieverbrauch! Der Abstand zwischen Außenwand und Möbelstück sollte mindestens sechs Zentimeter betragen.
  • Heizung regelmäßig entlüften! Wird der Heizkörper auch bei aufgedrehtem Regler nicht mehr richtig warm und gluckert es in den Rohren, wird es Zeit für eine Entlüftung. Bei Gemeinschaftsheizungen bitte vorher mit dem Eigentümer absprechen!
  • Jalousien und Fensterläden über Nacht schließen! So isolieren die Fenster noch mehr und können bis zu 20% Wärmeverlust eindämmen.

Lüften – so klappt’s am besten

 

  • Auch bei kalten Temperaturen zwei Mal täglich stoßlüften! Dazu alle Fenster und Türen in der Wohnung fünf bis zehn Minuten öffnen. Das sorgt für Durchzug und die Wohnung wird effizienter gelüftet. Im Sommer verlängert sich diese Zeit aufgrund des langsameren Luftaustausches auf bis zu 20 Minuten.
  • Fenster nicht kippen! Es dauert bis zu 24 Stunden, bis die Raumluft so komplett ausgetauscht wird – und das bei hohem Energieverbrauch! Da die Wände auch stark auskühlen, besteht außerdem die Gefahr von Schimmelbildung.
  • Sofort lüften, wenn Feuchtigkeit entsteht
    Besonders Küche, Bad und Schlafzimmer sind anfällig für Feuchtigkeitsbildung, weil die Luftfeuchtigkeit hier generell am höchsten ist.
    Tipp: nach dem Aufstehen das Schlafzimmer ausreichend lüften und überall, wo intensiv Feuchtigkeit entsteht, sofort trocknen. Wie z.B. nasse Fenster oder Fliesen im Badezimmer. Die Spülmaschine sollte nach Beenden des Programms noch ca. 30 Minuten geschlossen bleiben.
  • Im Winter sollte die Luftfeuchtigkeit nicht mehr als 55 Prozent betragen, um Schimmel zu vermeiden. Mit einem Hygrometer können Mieter ganz einfach die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung kontrollieren. Diese Geräte sind bereits ab zehn Euro erhältlich.
  • Um Feuchtigkeit in der Luft zu reduzieren, empfiehlt es sich auch, die Wäsche nicht in der Wohnung zu trocknen. Wenn es aber keine andere Möglichkeit gibt, darauf achten, dass die Räume ausreichend geheizt und regelmäßig gelüftet werden. 
    Tipp: Wäsche in der Waschmaschine vorher gut schleudern.

Sollte dennoch Schimmel in der Wohnung entstehen, muss dieser schnell und wirksam entfernt werden. Mieter sind verpflichtet, unmittelbar den Vermieter zu informieren, damit der Schimmel beseitigt werden kann.

Erste Anzeichen für zu hohe Luftfeuchtigkeit beachten! Fensterscheiben sind meist die kältesten Stellen im Raum. Dort lagert sich die Feuchtigkeit ab, wenn sie nicht durch richtiges Lüften aus dem Fenster gelassen wird. Beschlagene Fenster sind daher ein wichtiger Hinweis, dass nicht genügend gelüftet oder zu wenig geheizt wird. 

 

 

Fair Use – was bedeutet das?

 

Wieviel Strom darf mein Mieter eigentlich verbrauchen? Wenn Sie sich diesbezüglich absichern möchten, können Sie in der Mietvereinbarung den Stromverbrauch mit Hilfe des „Fair-Use-Prinzips“ regeln. Hierzu benötigen Sie den monatlichen Stromverbrauch (in Kw/h) bzw. den durch zwölf geteilten Jahresstromverbrauch und legen den monatlichen Kw/h-Wert in der Vereinbarung fest. Wenn der Mieter mehr Strom verbraucht als angegeben, wird der Überschuss mit der Kaution gegengerechnet oder separat abgerechnet. Bedenken Sie auch, dass Ihr Mieter im Fall von nicht verbrauchten Kw/h wegen einer Erstattung auf Sie zurückkommen kann.

 

Tipp: Die „Fair Use“-Herangehensweise macht erst ab einer Mietdauer von mindestens vier Monaten wirklich Sinn. Bei kürzeren Mietzeiten ist der Aufwand dafür einfach zu hoch, besonders wenn Sie als Vermieter für die Übergabe und Rücknahme eine weitere Anreise haben.

Achtung: Dieses Fair-Use-Prinzip gilt nur, wenn Sie bei Ein- und Auszug gemeinsam mit dem Mieter den Strom ablesen! Hier bietet sich auch ein Übergabeprotokoll an, das im Nachhinein bei Fragen herangezogen werden kann (mehr dazu finden Sie im Beitrag "Das Übergabeprotokoll" in unserer Vermieter-Enzyklopädie).

 

Internet – für viele ein Muss

 

Für viele Mieter und Firmen ist eine Interverbindung (vorzugsweise WLAN) ein absolutes Muss bei einer Kurzzeitwohnung. Falls Sie noch kein Internet für Ihr Mietobjekt haben, bieten die österreichischen Provider eine breite Produktpalette. Wählen Sie zum Beispiel einen Zwei-Jahres-Vertrag oder eine flexible Variante ohne Bindung (mit Guthaben). In beiden Fällen erhalten Sie einen Webcube, für den Sie lediglich eine Steckdose benötigen.

 

Noch mehr zum Thema

 

Sie möchten noch mehr über richtiges Heizen wissen oder Ihren Mieter genauer informieren? Wir haben für Sie ein praktisches Info-Blatt zum Download vorbereitet, das Sie Ihrem Mieter zur Verfügung stellen können.

Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, sind wir wie immer gern für Sie unter +43 662 66 01 32 - 0 oder office@kurzzeitwohnen.com erreichbar!

Quellen:

 

 

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