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Spätestens wenn zum ersten Mal der Geruch von Schnee in der Luft liegt, wird es im wahrsten Sinne des Wortes wieder ein „heißes“ Thema: das Heizen. Als Vermieter einer Kurzzeit-Wohnung haben Sie sich darüber sicher auch schon das eine oder andere Mal Gedanken gemacht. Was müssen ich und mein nächster Kurzzeit-Mieter beim richtigen Heizen beachten? Wie kann ich Heizkosten sparen? Und wie lässt sich der Strombedarf von meinem Mieter regeln?
Zu diesen Fragen haben wir für Sie ein paar praktische Infos und Tipps gesammelt. So starten Sie bestens vorbereitet in die nächste Heizperiode!
Sollte dennoch Schimmel in der Wohnung entstehen, muss dieser schnell und wirksam entfernt werden. Mieter sind verpflichtet, unmittelbar den Vermieter zu informieren, damit der Schimmel beseitigt werden kann.
Erste Anzeichen für zu hohe Luftfeuchtigkeit beachten! Fensterscheiben sind meist die kältesten Stellen im Raum. Dort lagert sich die Feuchtigkeit ab, wenn sie nicht durch richtiges Lüften aus dem Fenster gelassen wird. Beschlagene Fenster sind daher ein wichtiger Hinweis, dass nicht genügend gelüftet oder zu wenig geheizt wird.
Wieviel Strom darf mein Mieter eigentlich verbrauchen? Wenn Sie sich diesbezüglich absichern möchten, können Sie in der Mietvereinbarung den Stromverbrauch mit Hilfe des „Fair-Use-Prinzips“ regeln. Hierzu benötigen Sie den monatlichen Stromverbrauch (in Kw/h) bzw. den durch zwölf geteilten Jahresstromverbrauch und legen den monatlichen Kw/h-Wert in der Vereinbarung fest. Wenn der Mieter mehr Strom verbraucht als angegeben, wird der Überschuss mit der Kaution gegengerechnet oder separat abgerechnet. Bedenken Sie auch, dass Ihr Mieter im Fall von nicht verbrauchten Kw/h wegen einer Erstattung auf Sie zurückkommen kann.
Tipp: Die „Fair Use“-Herangehensweise macht erst ab einer Mietdauer von mindestens vier Monaten wirklich Sinn. Bei kürzeren Mietzeiten ist der Aufwand dafür einfach zu hoch, besonders wenn Sie als Vermieter für die Übergabe und Rücknahme eine weitere Anreise haben.
Achtung: Dieses Fair-Use-Prinzip gilt nur, wenn Sie bei Ein- und Auszug gemeinsam mit dem Mieter den Strom ablesen! Hier bietet sich auch ein Übergabeprotokoll an, das im Nachhinein bei Fragen herangezogen werden kann (mehr dazu finden Sie im Beitrag "Das Übergabeprotokoll" in unserer Vermieter-Enzyklopädie).
Für viele Mieter und Firmen ist eine Interverbindung (vorzugsweise WLAN) ein absolutes Muss bei einer Kurzzeitwohnung. Falls Sie noch kein Internet für Ihr Mietobjekt haben, bieten die österreichischen Provider eine breite Produktpalette. Wählen Sie zum Beispiel einen Zwei-Jahres-Vertrag oder eine flexible Variante ohne Bindung (mit Guthaben). In beiden Fällen erhalten Sie einen Webcube, für den Sie lediglich eine Steckdose benötigen.
Sie möchten noch mehr über richtiges Heizen wissen oder Ihren Mieter genauer informieren? Wir haben für Sie ein praktisches Info-Blatt zum Download vorbereitet, das Sie Ihrem Mieter zur Verfügung stellen können.
Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, sind wir wie immer gern für Sie unter +43 662 66 01 32 - 0 oder office@kurzzeitwohnen.com erreichbar!
Quellen: