Was ist Kurzzeit-Vermietung, welche Arten gibt es und was muss ich als Vermieter beachten? Erfahren Sie jetzt wertvolle Infos und Tipps in der Kurzzeitwohnen-Ezyklopädie.
Sie möchten Ihre Wohnung auf Kurzzeitwohnen.com vermieten? Wir helfen Ihnen dabei, gut informiert ins Vermieter-Dasein zu starten. Geschäftsführer Herbert Maier hat die wichtigsten Fragen zum Thema Kurzzeit-Vermietung für Sie beantwortet.
Herbert Maier: Kurzzeit-Vermietung ist ein Mietverhältnis, welches auf eine maximale Dauer von sechs Monaten abgeschlossen wird. Möglich macht dies eine Ausnahme im österreichischen Mietrechtsgesetz (§ 1 Absatz 2/3). Es gibt zwei grundsätzliche Arten der Kurzzeit-Vermietungen, die sich durch die Motivation des Mieters unterscheiden: die touristische und nicht-touristische Kurzzeit-Vermietung. Hauptunterscheidungsmerkmal der beiden Arten ist die Dauer der Anmietungen. Bei der touristischen Kurzzeit-Vermietung hat man eine hohe Anzahl von Anmietungen mit sehr kurzer Aufenthaltsdauer (zwei bis maximal zirka zehn Tage). Die nicht-touristische Kurzzeit-Vermietung zeichnet sich durch eine lange Aufenthaltsdauer (ein bis sechs Monate) und daher auch weniger Anmietungen aus.
Gründe für eine nicht-touristische Kurzzeit-Miete können sein:
Die Wohnungen werden bei der Kurzzeit-Vermietung immer voll möbliert und voll ausgestattet angeboten.
Herbert Maier: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend notwendig, aber in jedem Fall sinnvoll. Genannt wird so ein Vertrag "Bestandsvertrag" oder "Kurzzeitmietvertrag". Definiert ist darin unter anderem die Vertragsdauer. Nach Ablauf erlischt der Vertrag automatisch. Es ist also keine Kündigung wie bei klassischen Mietverträgen notwendig. Auch der Mietpreis sollte im Vertrag angegeben sein. In der Kurzzeit-Vermietung arbeitet man in der Regel mit einem Gesamtpreis, der alle Kosten (z.B. Betriebskosten, Strom, Heizung, Wasser, WLAN, GIS und Steuern) inkludiert.
Herbert Maier: der individuelle Mietpreis hängt natürlich von der Lage, Ausstattung und dem Zustand der Wohnung ab. Generell kann man jedoch mit folgender Überschlagsrechnung einen ordentlichen Basispreis ermitteln.
Ortsübliche Kaltmiete
+ Betriebskosten
+ weitere Nebenkosten (Strom, WLAN, GIS, Parkplatz, etc.)
+ 15 bis 25 Prozent
Mietpreis pro Monat
Herbert Maier: Man muss die Entscheidung treffen, ob man touristisch oder nicht-touristisch vermieten möchte. Die Erfahrung zeigt, dass beides parallel nicht funktioniert.
Bevor man mit der Kurzzeit-Vermietung startet, sollte man noch unbedingt folgende rechtliche Fragen für sich beantworten:
Weitere rechtliche Aspekte der Kurzzeit-Vermietung behandeln wir in unserem Beitrag "Das 1x1 des Rechts für Kurzzeitwohnen-Vermieter".
Herbert Maier: Wir haben uns auf die nicht-touristische Kurzzeit-Vermietung spezialisiert. Unsere Kunden sind Firmen, die für Ihre Mitarbeiter Unterkünfte benötigen, Künstler mit zeitlich begrenzten Engagements, Unternehmer, aber auch einmal eine Privatperson deren Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, oder ein Student.
Dann hilft Ihnen das Kurzzeitwohnen-Team jederzeit gerne persönlich weiter.