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Was ist Kurzzeit-Vermietung, welche Arten gibt es und was muss ich als Vermieter beachten? Erfahren Sie jetzt wertvolle Infos und Tipps in der Kurzzeitwohnen-Ezyklopädie.

Kurzzeit-Vermietung einfach erklärt

Ein Interview mit Herbert Maier, Geschäftsführer von Kurzzeitwohnen

Sie möchten Ihre Wohnung auf Kurzzeitwohnen.com vermieten? Wir helfen Ihnen dabei, gut informiert ins Vermieter-Dasein zu starten. Geschäftsführer Herbert Maier hat die wichtigsten Fragen zum Thema Kurzzeit-Vermietung für Sie beantwortet.

 

Was genau bedeutet Kurzzeit-Vermietung?

Herbert Maier: Kurzzeit-Vermietung ist ein Mietverhältnis, welches auf eine maximale Dauer von sechs Monaten abgeschlossen wird. Möglich macht dies eine Ausnahme im österreichischen Mietrechtsgesetz (§ 1 Absatz 2/3). Es gibt zwei grundsätzliche Arten der Kurzzeit-Vermietungen, die sich durch die Motivation des Mieters unterscheiden: die touristische und nicht-touristische Kurzzeit-Vermietung. Hauptunterscheidungsmerkmal der beiden Arten ist die Dauer der Anmietungen. Bei der touristischen Kurzzeit-Vermietung hat man eine hohe Anzahl von Anmietungen mit sehr kurzer Aufenthaltsdauer (zwei bis maximal zirka zehn Tage). Die nicht-touristische Kurzzeit-Vermietung zeichnet sich durch eine lange Aufenthaltsdauer (ein bis sechs Monate) und daher auch weniger Anmietungen aus.

Gründe für eine nicht-touristische Kurzzeit-Miete können sein:

  • berufliche Aufenthalte
  • vorübergehend benötigte Wohnlösung etwa im Fall von Schäden in der Wohnung oder Ehekrisen
  • ein Studium in einer neuen Stadt

Die Wohnungen werden bei der Kurzzeit-Vermietung immer voll möbliert und voll ausgestattet angeboten.

 

Benötigt man bei der Kurzzeit-Vermietung einen Mietvertrag?

Herbert Maier: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend notwendig, aber in jedem Fall sinnvoll. Genannt wird so ein Vertrag "Bestandsvertrag" oder "Kurzzeitmietvertrag". Definiert ist darin unter anderem die Vertragsdauer. Nach Ablauf erlischt der Vertrag automatisch. Es ist also keine Kündigung wie bei klassischen Mietverträgen notwendig. Auch der Mietpreis sollte im Vertrag angegeben sein. In der Kurzzeit-Vermietung arbeitet man in der Regel mit einem Gesamtpreis, der alle Kosten (z.B. Betriebskosten, Strom, Heizung, Wasser, WLAN, GIS und Steuern) inkludiert.

 

Wie kalkuiere ich den Mietpreis?

Herbert Maier: der individuelle Mietpreis hängt natürlich von der Lage, Ausstattung und dem Zustand der Wohnung ab. Generell kann man jedoch mit folgender Überschlagsrechnung einen ordentlichen Basispreis ermitteln.

Ortsübliche Kaltmiete

+ Betriebskosten
+ weitere Nebenkosten (Strom, WLAN, GIS, Parkplatz, etc.)
+ 15 bis 25 Prozent

Mietpreis pro Monat

 

Was gibt es für mich als Kurzzeit-Vermieter zu beachten?

Herbert Maier: Man muss die Entscheidung treffen, ob man touristisch oder nicht-touristisch vermieten möchte. Die Erfahrung zeigt, dass beides parallel nicht funktioniert.

Bevor man mit der Kurzzeit-Vermietung startet, sollte man noch unbedingt folgende rechtliche Fragen für sich beantworten:

  • Darf ich meine Wohnung überhaupt vermieten? Gehört die Wohnung mir? Wenn nicht: Darf ich untervermieten?
  • An wen möchte ich meine Wohnung vermieten? (touristisch oder nicht-touristisch)? Bei touristischer Vermietung gibt es einige Sonderregelungen (zum Beispiel die Zweitwohnsitzregelung) zu beachten. Man sollte sich für eine dieser beiden Arten der Kurzzeit-Vermietung entscheiden. Die Erfahrung zeigt, dass beides parallel nur äußerst schwierig vereinbar ist.
  • Muss ich Ortstaxe zahlen oder Meldungen bei meiner Gemeinde machen?

Weitere rechtliche Aspekte der Kurzzeit-Vermietung behandeln wir in unserem Beitrag "Das 1x1 des Rechts für Kurzzeitwohnen-Vermieter".

 

Wer sind die Kunden von Kurzzeitwohnen?

Herbert Maier: Wir haben uns auf die nicht-touristische Kurzzeit-Vermietung spezialisiert. Unsere Kunden sind Firmen, die für Ihre Mitarbeiter Unterkünfte benötigen, Künstler mit zeitlich begrenzten Engagements, Unternehmer, aber auch einmal eine Privatperson deren Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, oder ein Student.

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema Kurzzeit-Vermietung?

Dann hilft Ihnen das Kurzzeitwohnen-Team jederzeit gerne persönlich weiter.

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