Mo-Do 09-16 Uhr, Fr 09-12 Uhr+43 (0) 662 66 01 32

info@kurzzeitwohnen.com

Welche Art der Vermietung ist die richtige für Sie? Lernen Sie die Unterschiede und Vorteile von Kurzzeitvermietung und klassischer Vermietung kennen.

Kurzzeitvermietung oder klassische Vermietung?

 

Die Unterschiede und Vorteile im Überblick

Sie besitzen eine Wohnung, ein Apartment oder ein Haus, das leer steht? Sie haben bereits daran gedacht, Ihr Wohnobjekt zu vermieten, wissen aber noch nicht, welche Art der Vermietung die richtige für Sie ist?

Wir möchten Ihnen die Entscheidung erleichtern und haben zwei Arten der Vermietung miteinander verglichen: die Kurzzeitvermietung und die klassische Vermietung. Die wichtigsten Unterschiede, Vor- und Nachteile der beiden Vermietungsarten finden Sie in diesem Beitrag übersichtlich zusammengefasst. 

 

Dauer der Vermietung, Mietvertrag & Kündigung

Der größte Unterschied zwischen Kurzzeitvermietung und klassischer Vermietung ist die Mietdauer. Während Kurzzeitvermieter ihr Objekt für maximal sechs Monate vermieten dürfen, beträgt die Vertragsbindung bei der klassischen Vermietung – je nach Vertragsart – mindestens 15 Monate.

 

Mietverträge & Kündigung in der klassischen Vermietung

  • befristeter Mietvertrag: Die Mindestbefristung beträgt drei Jahre. Danach besteht die Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrags. 
  • unbefristeter Mietvertrag: Die Anmietung kann seitens des Mieters nach frühestens einem Jahr – unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist – gekündigt werden. 
  • Eine Kündigung durch den Vermieter darf im Rahmen eines klassischen Mietvertrags nur unter Angabe wichtiger Gründe erfolgen. Zum Beispiel bei Nichtzahlung der Miete oder bei Eigenbedarf des Vermieters. 

 

Mietverträge & Kündigung in der Kurzzeitvermietung 

Bei Kurzzeitmieten ist die maximale Befristung von sechs Monaten vertraglich festzuhalten. Vorteil für Kurzzeitvermieter: Nach Ablauf der festgehaltenen Frist wird das Vertragsverhältnis automatisch beendet, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Die Flexibilität des Vermieters erhöht sich dadurch deutlich. 

Kurz gesagt: Kurzzeitvermietung ist kurz- und mittelfristig (maximal sechs Monate), klassische Vermietung langfristig. 

 

Ausstattung der Mietobjekte

Wohnobjekte, die zur Kurzzeitmiete angeboten werden, sind in der Regel so ausgestattet, dass sich Kurzzeitmieter – meist sind das Geschäftsleute – schnell wie zu Hause fühlen. Das bedeutet: Die Objekte sind möbliert und bezugsfertig eingerichtet. Es stehen im Normalfall auch Handtücher und Bettwäsche zum Wechseln zur Verfügung. Das ist für Sie als Vermieter auf den ersten Blick zwar mit einem größeren Aufwand verbunden. Je besser Ihr Objekt allerdings ausgestattet ist, umso einfacher und öfter wird es erfahrungsgemäß vermittelt.

Bei der klassischen Vermietung kann das Objekt sowohl möbliert als auch unmöbliert angeboten werden. Diese Entscheidung liegt gänzlich in der Hand des Vermieters. Beide Varianten können sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Das hängt auch von den Ansprüchen der potenziellen Mieter ab.

 

Mietpreis

Da die Mietdauer bei Kurzzeitvermietungen kürzer ist, können die Mietpreise höher kalkuliert werden. Kurzzeitvermieter können dadurch höhere Mieterträge erzielen. Klassische Vermieter müssen ihre Wohnobjekte an die Mietpreise der jeweiligen Stadt oder Region anpassen. Ein weiterer Unterschied ist die Angabe des Mietpreises: In der Kurzzeitvermietung ist die Angabe als Gesamtpreis inklusive aller Betriebs- und Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, WLAN, GIS und Steuer) üblich.

Bei der klassischen Vermietung hingegen meldet der Mieter die Nebenkosten wie Strom oder GIS gesondert an und muss sie daher auch gesondert bezahlen.

 

Rechtsangelegenheiten

Sonderfall Kurzzeitvermietung: Die touristische oder berufliche Kurzzeitvermietung mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten stellt eine Ausnahme vom Mietrechtsgesetz dar und unterliegt dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Unter die Rechtsangelegenheiten fällt auch die Frage des Wohnsitzes. Kurzzeitvermieter können grundsätzlich nur einen Nebenwohnsitz zur Vermietung anmelden.

Gut zu wissen! Mehr zu Ihren Rechten und Pflichten als Kurzzeitvermieter erfahren Sie im Beitrag „Das 1 x 1 des Rechts für Kurzzeitwohnen-Vermieter“. 

 

Unser Fazit 

Ob Kurzzeitvermietung oder klassische Vermietung – beide Arten haben ihre Vor- und Nachteile. Für welche der beiden Varianten Sie sich entscheiden, hängt ganz von Ihren Erwartungen und Bedürfnissen als Vermieter ab. 

 

Die wesentlichen Vorteile für Kurzzeitvermieter im Überblick

  • automatische Beendigung des Mietvertrags nach Ablauf der Befristung
  • höhere Flexibilität und größere Entscheidungsfreiheit aufgrund der Befristung
  • Erzielung eines höheren Mietzinses

Noch besser: Als Vermieter bei kurzzeitwohnen.com dürfen Sie sich über noch mehr Vorteile freuen. Denn das kompetente Kurzzeitwohnen-Team unterstützt Sie bei sämtlichen Aufgaben während des gesamten Prozesses. Von der Vertragsabwicklung bis zur Zahlung – persönlich und individuell. 

 

Erfahren Sie jetzt in der Kurzzeitwohnen-Vermieter-Enzyklopädie, wie Sie Vermieter bei kurzzeitwohnen.com werden

 

Diese Website verwendet Cookies: Sie können hier unter „Einstellungen" entscheiden, welche Art von Cookies Sie zulassen. Wenn Sie „OK“ klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu.
Mehr Infos hier: Datenschutzerklärung

OKEinstellungen
Speichern

Matomo Analytics ermittelt Seitenaufrufe, Klicks, und die Scrolltiefe um die Nutzererfahrung auf unsererer Seite zu verbessern.

Für Analysezwecke und Remarketing werden Daten gesammelt wie Klicks bzw. bestimmte Seitenaufrufe und in einem Cookie gespeichert.

Funktionelle Cookies können nicht deaktiviert werden, da diese die Funktionalität der Webseite gewährleisten.